Patienten & Angehörige

Im Folgenden möchten wir Sie darüber aufklären, was Sie als Patient oder Angehöriger wissen sollten und welche Vorkehrungen es zu treffen gilt.

Mut zum Fragen

Wir möchten Sie ermutigen, alle Fragen zu stellen, die Sie beschäftigen!

Sie haben das Recht, alles über Ihre Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten zu erfahren und haben die Wahl zwischen verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. Jede Therapie, die begonnen wurde – egal ob es um Chemotherapie oder künstliche Ernährung geht – kann wieder beendet werden, auch vorzeitig, d. h. früher als ursprünglich geplant.

Beratung von Patienten und Angehörigen

Ihr Körper bedeutet Ihre Entscheidung

Denken Sie daran, dass Sie der Experte Ihrer Krankheit und Ihres Körpers sind. Ärzte sind die Experten der Theorie von Erkrankung und Behandlung. Nur Sie können erspüren, was Ihnen hilft und was nicht. Wenn eine Erkrankung weit fortgeschritten ist, muss besonders gründlich abgewogen werden, ob eine mögliche Lebensverlängerung im Verhältnis steht zu Risiken und Nebenwirkungen einer Therapie.

Wir ermutigen Sie jede Frage zu stellen!

Es ist Ihr berechtigtes Anliegen genauer nachzufragen:

· Welche Lebensverlängerung kann ich bestenfalls durch die Therapie gewinnen – eher drei Jahre, drei Monate oder drei Wochen?
· Welche Risiken hat die Therapie? Können diese Risiken lebensbedrohlich sein?
· Mit welchen Nebenwirkungen muss ich voraussichtlich rechnen?
· Wird mein Alltagsleben dadurch stark beeinträchtigt?
· Welche Wechselwirkungen können zwischen Therapien entstehen, z. B. zwischen Chemotherapie und Strahlentherapie?

Patienverfügung & Vorsorgevollmacht

Wir empfehlen Ihnen, eine Patientenverfügung zu erstellen. Auch dafür gibt es Beratungsmöglichkeiten. Die Verfügung sollte möglichst präzise Formulierungen enthalten.

Noch wichtiger ist es uns, dass Sie in einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer Ihre Interessen vertreten soll, wenn Sie selber nicht dazu in der Lage sind. Mit dieser Person sollten Sie ausführlich über Ihre Wünsche hinsichtlich der Therapie am Lebensende sprechen. Je genauer die Vertrauensperson Ihre Wünsche, Vorlieben und Abneigungen kennt, umso einfacher ist die Umsetzung der Patientenverfügung.

Wir möchten Sie ermutigen – unabhängig von Alter und Krankheit – in Ihrer Familie, zumindest aber mit Ihrer Vertrauensperson, offen über diese Themen zu sprechen. Das ist nicht immer einfach. Aber je bewusster wir mit unserem Sterben umgehen, umso intensiver können wir leben!

Patientenrechtegesetz - Einsicht in Ihre Patientenakte

Seit 2013 ist im Patientenrechtegesetz festgelegt, dass Sie Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen dürfen. Es ist hilfreich, wenn Sie von jedem Arztbrief oder Befundbericht eine Kopie haben. Wir können Ihnen diese in eine verständliche Sprache „übersetzen“ und mit Ihnen gemeinsam Vor- und Nachteile von Therapien besprechen. Das gilt auch für die von uns verordneten Medikamente mit den oft verunsichernden und angstmachenden Beipackzetteln. Auch Informationen, die Sie sich aus dem Internet geholt haben, können wir auf Seriosität hin prüfen und gemeinsam durchgehen. Im Hinblick auf Behandlungsmöglichkeiten sind uns die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität besonders wichtig.

Wir sind für Sie da, melden Sie sich jederzeit.

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 16:00
Sa - So: Nur Notfälle

Adresse

Palliativteam Hochtaunus GmbH, Daimlerstraße 12,
61352 Bad Homburg

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